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Reiseführer Europa

Foto- und Videogenehmigungen
für Bahnanlagen und Fahrzeuge in Europa

Hinweis

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die folgenden Informationen keine verbindliche Rechtsauskunft darstellen und auch nicht als rechtsverbindlich zitiert werden können. Die Inhalte wurden aus verschiedenen Quellen (Foren) zusammen getragen. Die Richtigkeit der Aussagen konnte nicht überprüft werden.

Sollten Sie neue Erkenntnise haben, würde ich mich über eine Nachricht freuen. Nutzen Sie dafür mein Kontaktformular .

In Europa ist das Recht, im öffentlichen Raum zu fotografieren, noch sehr unterschiedlich geregelt. Ich bin inzwischen auf viele Beiträge mit Hinweisen gestoßen, die dieses Problem aufgreifen.

Einen guten Beitrag zu diesem Thema findet man bei Wikipedia => Panoramafreiheit

Für Bahnanlagen, Bahnhöfe und Bahnfahrzeuge gelten jedoch andere Bestimmungen.

Deutschland - DB AG

Fotogenehmigung für die Deutsche Bahn AG.

Auszug:
Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen "dem allgemeinen Verkehrgebrauch" dienenden Anlagen (allgemeinen öffentlich frei zugänglichen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern, Blitzanlagen und Stativen ist nicht erlaubt. Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlte Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die ihre Aufnahmen nicht kommerziell auf eigener Homepage ins Internet einstellen. Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen vom Führerstand der Triebfahrzeuge ist eine Mitfahrgenehmigung sowie die Betreuung durch eine maschinentechnische Aufsichtskraft erforderlich. Die diesbezügliche Organisation erfolgt durch den Unternehmensbereich Personenverkehr entsprechend Verfügbarkeit und unter Erhebung der Kosten für den Betreuer. Aufnahmen in verkehrsstarken Zeiten (Berufsverkehr, Wochenendreiseverkehr etc.) sind nicht gestattet. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht gestattet. Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt.

Frankreich - SNCF

Bei meinen Bahn-Fahrten durch Frankreich gab es immer wieder Probleme auf Bahnhöfen Züge zu fotografieren.

Fotogenehmigung für die SNCF: Die SNCF hat ihre Webseite komplett umgestaltet und den Link zur Fotogenehmigung nicht mehr im Internet.

Screenshot der SNCF Foto-Genehmigung
(Übersetzung: Fotos von Bahnhöfen und Zügen inspirieren Fotoanfänger ebenso wie fortgeschrittene Amateurfotografen und daher sind seit dem 1. Januar 1989 Aufnahmen von Betriebsanlagen und Eisenbahneinrichtungen für die breite Öffentlichkeit erlaubt. Es werden zwar keine Berechtigungsausweise gefordert, aber Stative, Scheinwerfer und Blitzlicht sind verboten, damit diese Aufnahmen keine Beeinträchtigungen verursachen. Achtung: diese Erlaubnis gilt für die Plätze, die einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Spaziergänge zum Zweck von 'Fotoshootings' in gesperrten Bereichen sind verboten.)

Auf der Website der SNCF ist eine Art "Fotogenehmigung" veröffentlicht. Sie beinhaltet sinngemäß, dass Aufnahmen von Fahrzeugen und Bahnanlagen, die der Öffentlichkeit auf Bahnhöfen der SNCF zugänglich sind, für private Zwecke ohne besondere Genehmigung zugelassen sind. Die Verwendung von Stativen, zusätzlicher Beleuchtung oder Blitzlicht ist nicht gestattet. Die Fotoerlaubnis kann durch die örtlich Verantwortlichen bei Vorliegen diverser Gründe, die hier ziemlich großzügig umfasst werden (Bauarbeiten, Veranstaltungen, Sicherheitsmaßnahmen,...) jederzeit aufgehoben werden. Aufnahmen für gewerbliche Zwecke sind weiterhin genehmigungspflichtig.

Am besten druckt man sich diese Fotoerlaubnis vor der nächsten Fototour nach Frankreich aus, falls es Nachfragen gibt.

Österreich - ÖBB

Vorbildlich hat die ÖBB auf ihrer Internetseite die Dreh- und Fotogenehmigungen eingestellt.

Wie dieser Seite zu entnehmen ist, werden nur kommerzielle Dreh- und Fotoaufnahmen behandelt.

Auszug:
Für kommerzielle Dreh- und Fotoaufnahmen im Bereich der ÖBB benötigen Sie eine Genehmigung, die Ihnen die ÖBB-Konzernkommunikation ausstellen kann. Ihr Ansuchen wird sehr rasch behandelt und per Mail beantwortet. Für etwaige Rückfragen und Detailauskünfte geben Sie bitte eine Rückrufnummer an.

Schweiz - SBB, BLS, RhB und andere

Über Probleme für nicht komerzielle Fotoaufnahmen auf den Bahnhöfen und entlang der Bahnstrecken in der Schweiz wird in den Foren nicht berichtet.

Niederlande

zum Thema keine Infos gefunden

Belgien + Luxemburg

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Italien

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Skandinavien

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Spanien

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Großbritannien

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